Verkaufsvorbereitung

 

Beim Verkauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie handelt es sich um ein kompliziertes Rechtsgeschäft mit großer finanzieller Tragweite.

Für die Vermittlung ihrer Liegenschaft empfehle ich deshalb die Beauftragung einer seriösen und kompetenten Person (Makler/in), die nicht von den wirtschaftlichen Interessen anderer Auftraggeber (z.B. Banken, Bausparkassen, Versicherungen oder Franchisegebern) abhängig ist und sich optimal mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen zwischen Verkäufer/in und Käufer/in befassen und den Verkauf der Immobilie möglichst rechtssicher vermitteln kann.

Sollten Sie eine solche Person nicht finden oder den Verkauf aus anderen Gründen in Eigenleistung durchführen wollen sind dafür einige Vorbereitungen zwingend erforderlich.

Kaufpreisbestimmung

Bei der Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises ist allerhöchste Sorgfalt anzuwenden. Es geht um sehr viel Geld und schon geringfügige Fehleinschätzungen können immense wirtschaftliche Schäden verursachen, die Durchführung erheblich verzögern und die Baufinanzierung erschweren oder gar unmöglich machen.

Die Orientierung an, oberflächlich betrachtet, ähnlichen Immobilienangeboten im Internet ist in der Regel ein Hauptgrund für solche Fehleinschätzungen, egal ob diese Betrachtungen durch eine/n Privatanbieter/in oder eine/n schlecht ausgebildet/en Makler/in erfolgen.

Der Wert bebauter Grundstücke unterscheidet sich fast immer, auch wenn sich die Bebauung auf den ersten Blick ähnelt. Maßgeblich für den Wert von Immobilien sind unter anderem die Größe,  Beschaffenheit, Zuschnitt, Topografie und Ausrichtung des Grundstücks sowie das Alter, die Größe, die Aufteilung, Ausstattung und der Instandhaltungs- und Modernisierungsstand der Bebauung.

Als Sachverständiger kann ich den Kaufpreis für Ihr Anwesen nicht bestimmen. Aber ich kann den Wert ihrer Liegenschaft ermitteln und ihnen damit eine wichtige Orientierungshilfe zur Kaufpreisbestimmung zur Verfügung stellen. Die Möglichkeiten dafür beginnen mit einer mündlichen Beratung und enden je nach Anforderung bei einem gerichtsverwertbaren Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch.

 

Die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente

Um die Anforderungen eines potenziellen Käufers oder einer potenziellen Käuferin zu erfüllen reicht in der Regel schon ein aussagefähiges Exposé.

Die finanzierende Bank wird sich damit allerdings nicht zufrieden geben. Zur Prüfung der Beleihungsfähigkeit spielen neben dem üblichen aktuellen Grundbuchauszug, der Teilungserklärung und der Flurkarte unter anderem auch qualifizierte Grundriss- und Schnittzeichnungen, eine qualifizierte Wohnflächenberechnung, eine Baubeschreibung und diverse behördliche Auskünfte eine wichtige Rolle.

Um Verzögerungen in der Bearbeitung durch eine nachträgliche Beschaffung oder Erstellung zu vermeiden empfehle ich sehr dringend diese Unterlagen unbedingt schon vor Beginn der Verkaufsaktivitäten bereitzuhalten.

Dasselbe gilt im Übrigen für den Energieausweis, den Sie gemäß § 16 der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) spätestens bei der Besichtigung vorlegen müssen.

Als Ihr persönlicher Sachverständiger helfe ich bei der Beschaffung, ggf. Erstellung oder Zusammenstellung und Aufbereitung der erforderlichen Verkaufsunterlagen.

Folgende Leistungen sind einzeln oder als Paket buchbar:

  • Persönliche Beratung zur Verkaufsvorbereitung inkl. Sichtprüfung auf Schäden und Mängel mit schriftlicher Dokumentation
  • Marktwertanalyse, Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
  • Zusammenstellung, Beschaffung und/oder Erstellung erforderlicher Baufinanzierungsunterlagen, behördlicher Auskünfte und Energieausweis
  • Wohnflächen-, Nutzflächen und Baumassenberechnungen
  • Grundrisszeichnungen

In der Regel stehe ich während üblicher Geschäftszeiten innerhalb von 48 Stunden als Ihr persönlicher Sachverständiger zur Verfügung. Vereinbaren Sie deshalb vor einer schwerwiegenden finanziellen Entscheidung einen Begleittermin. 

Für eine unverbindliche Vorabberatung inkl. Honorarangebot rufen Sie bitte einfach an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer (0208) 207671-60 oder schreiben Sie eine Mail per Kontaktformular oder an info@immobiliengutachter-rhein-ruhr.de.